Ankündigung: Hundesteuer-Kontrollen ab 2026 – Fairness für alle

  anco   Lesezeit: 46 Minuten

ankündigung: hundesteuer-kontrollen ab 2026 – fairness für alle

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

unsere Stadt ist ein Zuhause für Menschen und Tiere. Besonders unsere Hunde sind treue Freunde, Alltagsbegleiter und Familienmitglieder. Damit das Zusammenleben auch fair bleibt, erinnern wir daran: Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) anmelden und Hundesteuer zahlen.

Ab dem Jahr 2026 führen wir deshalb stadtweit verstärkte Kontrollen zur Hundesteuer durch. Hintergrund ist, dass viele Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind – aber leider nicht alle. Das empfinden viele als ungerecht, und das ist es auch.

Wichtig zu wissen:
Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss mit einer rückwirkenden Nachforderung der Hundesteuer für bis zu vier Jahre rechnen – zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.

Das lässt sich leicht vermeiden: Die Anmeldung ist unkompliziert und kann jederzeit im Bürgerbüro nachgeholt werden. Wer unsicher ist, ob bei ihm alles korrekt läuft, kann sich gern vorab melden – wir helfen weiter, freundlich und ohne Vorwürfe.

Geprüft wird im Rahmen der Kontrollen:

  • ob alle Hunde in einem Haushalt angemeldet sind,
  • ob neu hinzugekommene Tiere gemeldet wurden,
  • ob die Daten aktuell sind,
  • ob die Hundemarke mitgeführt wird.

Wir setzen auf ein faires Verfahren, klare Regeln – und auf Ihre Unterstützung. Denn wer seinen Hund ordnungsgemäß gemeldet hat, erwartet zu Recht, dass auch andere sich an die Spielregeln halten.

Lassen Sie uns gemeinsam für Gerechtigkeit sorgen:
Mit Verantwortung, Rücksicht – und einem guten Gefühl, wenn es heißt: „Alle machen mit.“

 

Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) erinnert an die geltende Hundesteuersatzung – hier eine kurze Zusammenfassung:

·         Wer im Stadtgebiet einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung anmelden.

·         Die Anmeldung ist gesetzlich verpflichtend gemäß § 12 der Satzung.

Jeder Hund muss mit einer gültigen Steuermarke versehen sein, sobald er sich außerhalb des Hauses oder des umzäunten Grundstücks aufhält. Verstöße gegen die Anmelde- oder Kennzeichnungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 500 Euro geahndet werden (§ 14).

Die jährliche Steuer beträgt:

·         70 Euro für den ersten Hund,

·         90 Euro für den zweiten Hund,

·         120 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund.
Für sogenannte Kampfhunde wird eine erhöhte Steuer von 500 Euro fällig (§ 5).

Unter bestimmten Bedingungen können Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen beantragt werden, z. B. für Blindenhunde oder Rettungshunde. Diese müssen regelmäßig nachgewiesen werden (§§ 6, 7).

Die Stadtverwaltung bittet alle Hundebesitzer, ihrer gesetzlichen Anzeigepflicht nachzukommen. Bei Fragen zur Anmeldung oder Hundesteuer steht Ihnen Frau Wendt telefonisch unter 039753/272-11 oder per E-Mail christiane.wendt@strasburg.de an gerne zur Verfügung.
Die vollständige Satzung ist auf der Website der Stadt Strasburg (Um.) unter
https://www.strasburg.de/wp-content/uploads/Hundesteuersatzung-2020.pdf einsehbar.