E-Scooter in Strasburg (Uckermark): Was erlaubt ist – und was nicht

  anco   Lesezeit: 47 Minuten

e-scooter in strasburg (uckermark): was erlaubt ist – und was nicht

In unserer Stadt sind immer mehr E-Scooter unterwegs. Oft fahren Kinder und Jugendliche damit. Auf dem Gehweg. Ohne Helm. Manchmal zu zweit auf einem Roller. Das sieht flott aus. Aber es ist gefährlich – und vieles davon ist verboten.

 

Die Zahlen zeigen, warum das ernst zu nehmen ist. 2025 gab es in Deutschland rund 16.500 Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden. Das sind 38 Prozent mehr als im Jahr davor. Besonders betroffen sind junge Leute: Mehr als die Hälfte der Verunglückten war jünger als 25 Jahre. Viele stürzen allein, ohne dass ein anderes Fahrzeug beteiligt ist. Die kleinen Räder rutschen leicht weg, schon an einer Bordsteinkante.

 

Damit alle sicher unterwegs sind, hier die wichtigsten Regeln – kurz und klar.

 

·       Erst ab 14 Jahren. Wer jünger ist, darf einen E-Scooter im Straßenverkehr nicht fahren. Das gilt auch für kurze Strecken vor der Haustür.

 

·       Immer nur allein. Ein E-Scooter ist für eine Person gebaut. Zu zweit oder zu dritt fahren ist verboten. Der Roller wird dann wackelig, und ein Sturz kommt schnell.

 

·       Nicht auf den Gehweg. E-Scooter gehören auf den Radweg. Wo es keinen gibt, auf die Straße. Der Gehweg ist für Menschen zu Fuß. Wer trotzdem dort fährt, muss ein Bußgeld zahlen.

 

·       Kein Helm ist Pflicht – aber jeder sollte einen tragen. Vorgeschrieben ist ein Helm nicht. Doch bei einem Sturz schützt er den Kopf. Ein normaler Fahrradhelm reicht. Bitte tragen Sie ihn, und geben Sie Ihren Kindern einen mit.

 

·       Kein Alkohol. Für E-Scooter gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto. Wer unter 21 Jahre alt ist oder noch in der Probezeit, darf gar keinen Alkohol trinken. Wer erwischt wird, riskiert Bußgeld, Punkte und sogar den Führerschein.

 

·       Versicherung nicht vergessen. Jeder E-Scooter braucht eine Versicherungsplakette. Sie klebt hinten am Roller und wechselt jedes Jahr die Farbe. Ohne gültige Plakette ist das Fahren nicht nur teuer – es ist strafbar. Und ohne Versicherung zahlt man einen Unfall aus der eigenen Tasche.

 

Für Eltern ist das ein wichtiger Punkt. Viele Kinder unterschätzen die Gefahr. Sprechen Sie in Ruhe über die Regeln – am besten, bevor der Roller zum ersten Mal aus dem Keller kommt. Und geben Sie ein gutes Vorbild: Ein Helm auf Ihrem Kopf sagt mehr als jede Ermahnung.

 

Auch der Gesetzgeber reagiert. Ab 2027 sollen neue E-Scooter einen Blinker haben. Und wer künftig einen Leihroller falsch abstellt oder verleiht, haftet leichter für den Schaden. Fachleute fordern sogar, das Mindestalter auf 15 Jahre anzuheben. Beschlossen ist das noch nicht. Bis dahin gilt: 14 Jahre.

 

Ein E-Scooter ist kein Spielzeug. Er ist ein Fahrzeug. Wer das beherzigt, kommt gut und sicher durch Strasburg (Um.).

 

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