Max-Schmeling-Halle: Ordnungsgemäßes Schließen ist Voraussetzung für weitere Nutzung

  anco   Lesezeit: 42 Minuten

max-schmeling-halle: ordnungsgemäßes schließen ist voraussetzung für weitere nutzung

Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) weist darauf hin, dass die Nutzung der Max-Schmeling-Halle künftig nur möglich ist, wenn die Halle ordnungsgemäß auf- und abgeschlossen wird. Bei einer kürzlich durchgeführten Überprüfung der Öffnungs- und Schließzeiten wurde festgestellt, dass einige Vereine die Halle nicht wie vorgeschrieben mit dem Transponder öffnen oder nach dem Training korrekt verschließen.

 

Aus versicherungstechnischen Gründen und zum Schutz aller Nutzerinnen und Nutzer ist es unerlässlich, dass die Halle ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Transponder geöffnet und abgeschlossen wird. Offene Türen während oder nach dem Training stellen ein erhebliches Risiko dar und können im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden.

 

Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) bittet daher alle Vereine und Nutzergruppen eindringlich, folgende Regeln strikt zu beachten:

·         Die Halle ist ausschließlich mit dem Transponder zu öffnen.

·         Während der Trainingszeiten sind die Türen geschlossen zu halten.

·         Nach dem Training ist die Halle mit dem Transponder wieder ordnungsgemäß zu verschließen.

 

Nur wenn diese Regelungen konsequent eingehalten werden, kann der reibungslose und sichere Betrieb der Halle weiterhin gewährleistet werden. Bei wiederholten Verstößen behält sich die Stadt vor, die Nutzung der Halle einzuschränken oder zu untersagen.

 

Alle Vereine wurden bereits schriftlich über diese Regelung informiert.

 

Die Stadtverwaltung dankt allen Nutzerinnen und Nutzern für ihr Verständnis und ihre Kooperation.