Wenn eine Stadt in Mecklenburg-Vorpommern einen Windpark bauen lassen möchte, muss sie einen langen Planungsweg durchlaufen. Die Stadtvertretung — also die gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger — fasst zunächst einen sogenannten Aufstellungsbeschluss. Damit sagt sie: „Wir wollen einen Bebauungsplan für Windräder erstellen." Ab diesem Moment beginnt ein Verfahren, an dem viele Stellen beteiligt werden — und an dem auch die Bürgerinnen und Bürger mitreden können.
Die zwei Hauptverfahren
Es laufen im Grunde zwei Verfahren nebeneinander:
1. Der Bebauungsplan (B-Plan) legt fest, wo Windräder stehen dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Regeln gelten. Das macht die Stadt selbst.
2. Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die eigentliche Baugenehmigung für die Windräder. Dafür ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) zuständig — nicht die Stadt.
Schritt für Schritt: Der Bebauungsplan
Schritt 1: Aufstellungsbeschluss
Die Stadtvertretung beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das wird öffentlich bekannt gemacht.
Schritt 2: Erste Beteiligung — „Was planen wir hier?"
In der frühzeitigen Beteiligung wird allen erklärt, was geplant ist und welche Auswirkungen das haben könnte. Bürgerinnen und Bürger können Fragen stellen und ihre Meinung sagen. Gleichzeitig werden die Behörden gefragt, welche Untersuchungen nötig sind — zum Beispiel zu Vögeln, Lärm oder Denkmalschutz.
Schritt 3: Planentwurf
Auf Basis der Rückmeldungen wird ein fertiger Entwurf erarbeitet. Dazu gehört auch ein Umweltbericht.
Schritt 4: Förmliche Auslegung — „Jetzt wird es ernst"
Der fertige Entwurf liegt mindestens 30 Tage öffentlich aus — im Internet und vor Ort. In dieser Zeit kann jeder eine Stellungnahme abgeben. Auch die Behörden und Nachbargemeinden haben jetzt nochmal einen Monat Zeit.
Schritt 5: Abwägung
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Stadt muss begründen, warum sie bestimmte Einwände berücksichtigt oder nicht.
Schritt 6: Satzungsbeschluss
Wenn alles abgewogen ist, beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan als Satzung. Damit ist er rechtskräftig.
Wichtig: Wenn der Plan nach der Auslegung noch wesentlich geändert wird, muss er nochmal ausgelegt werden.

Wer wird alles gefragt?
Bei einem Windpark müssen viele Behörden und Stellen beteiligt werden. Die wichtigsten:
Natur und Umwelt:
Das Landesamt für Umwelt (LUNG MV), die untere Naturschutzbehörde des Landkreises und das StALU prüfen, ob seltene Vögel oder Fledermäuse betroffen sind und wie stark der Eingriff in die Landschaft ist.
Luftverkehr und Militär:
Die Luftfahrtbehörde, die Deutsche Flugsicherung (DFS) und die Bundeswehr müssen zustimmen, dass die Windräder keine Gefahr für den Flugverkehr oder militärische Einrichtungen darstellen.
Denkmalschutz:
Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) prüft, ob historische Bau- oder Bodendenkmäler betroffen sind.
Straßen und Netze:
Das Straßenbauamt prüft die Abstände zu Straßen, der Netzbetreiber klärt den Stromanschluss.
Nachbargemeinden:
Alle Gemeinden im Umkreis, die von den Windrädern betroffen sein könnten, haben ein Mitspracherecht.
Regionaler Planungsverband Vorpommern:
Windräder dürfen grundsätzlich nur dort gebaut werden, wo es die Regionalplanung vorsieht — in sogenannten Vorrang- oder Eignungsgebieten.
Die eigentliche Baugenehmigung (BImSchG)
Während die Stadt den B-Plan macht, kann der Betreiber beim StALU die Genehmigung beantragen. Diese Genehmigung bündelt alles: Baugenehmigung, Naturschutz-Entscheidung, Luftrecht — alles in einem Bescheid.
Bei wenigen Windrädern (ohne Umweltverträglichkeitsprüfung) läuft ein vereinfachtes Verfahren — ohne extra Bürgerbeteiligung, Entscheidung innerhalb von 3 Monaten.
Bei größeren Vorhaben oder mit UVP-Pflicht gibt es ein förmliches Verfahren mit öffentlicher Auslegung und Einwendungsmöglichkeit — Entscheidung innerhalb von 7 Monaten.
Seit August 2025 gibt es Beschleunigungsregeln: In ausgewiesenen Windgebieten kann das Verfahren auf 45 Tage verkürzt werden.
Was bedeutet die Regionalplanung?
Die Standorte für Windenergie werden in MV nicht von einzelnen Städten bestimmt, sondern übergeordnet durch den Regionalen Planungsverband Vorpommern im Raumentwicklungsprogramm (RREP). Dort werden Vorranggebiete für Windenergie festgelegt.
Die Stadt muss ihren Bebauungsplan an diese Vorgaben anpassen. Sie kann nicht einfach überall Windräder planen. Umgekehrt gibt es aber auch eine Öffnungsklausel: Wenn die Flächen-Ziele des Bundes noch nicht erreicht sind, kann eine Stadt unter bestimmten Bedingungen auch eigene Windgebiete ausweisen.
Der aktuelle Stand: Die Fortschreibung des RREP Vorpommern läuft. Seit Januar 2026 ist die zweite Beteiligungsrunde eröffnet. Ziel ist, bis 2027 mindestens 1,4 % der Regionsfläche und bis 2032 mindestens 2,1 % als Windenergie-Vorranggebiete auszuweisen.
Zusammenfassung
Ein Windpark entsteht nicht über Nacht. Der Weg vom ersten Beschluss bis zum drehenden Windrad führt über viele Prüfungen, Beteiligungen und Genehmigungen. Bürgerinnen und Bürger haben an mehreren Stellen die Möglichkeit, sich einzubringen. Und zahlreiche Behörden sorgen dafür, dass Natur, Sicherheit und die Interessen der Region gewahrt bleiben.

